Beim Fundamt Österreich kannst du verlorene Gegenstände online melden und nach passenden Funden suchen. Das zentrale Fundservice verbindet teilnehmende Fundämter, Gemeinden und Organisationen und erhöht so die Chance, Schlüssel, Geldbörse, Handy oder Dokumente wiederzubekommen.
Verlust online melden
- Öffne das offizielle Fundservice Österreich.
- Wähle „Etwas verloren“ und beschreibe den Gegenstand möglichst genau.
- Trage Verlustort, Datum, Farbe, Marke und besondere Merkmale ein.
- Prüfe die vorgeschlagenen Treffer.
- Bewahre Bestätigung und Referenznummer auf.
Ist noch kein Treffer vorhanden, solltest du später erneut suchen. Es kann einige Tage dauern, bis ein abgegebener Gegenstand im System erfasst wird. Eine genaue Beschreibung erleichtert den Abgleich.
Wo wird ein Fund abgegeben?
Zuständig ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der der Gegenstand gefunden wurde. Das Fundservice weist darauf hin, dass gewöhnliche Fundsachen nicht mehr bei der Polizei abgegeben werden. Bedenkliche Funde wie Waffen oder Sprengmittel müssen jedoch der Polizei gemeldet werden.
Was tun bei verlorenen Dokumenten?
Bei Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Bankkarten reicht eine Online-Verlustmeldung möglicherweise nicht für alle weiteren Schritte. Informiere dich bei der zuständigen Behörde und sperre Bank- oder Kreditkarten sofort über den jeweiligen Anbieter. Bei Diebstahl ist die Polizei zuständig.
Fundgegenstand abholen
Kontaktiere das angegebene Fundamt, bevor du hinfährst. Nimm einen Lichtbildausweis und wenn möglich einen Eigentumsnachweis mit, etwa Rechnung, Seriennummer, Foto oder eine genaue Beschreibung. Erkundige dich nach Öffnungszeiten und möglichen Gebühren.
Wichtige Sicherheitstipps
- Veröffentliche keine vollständigen Seriennummern oder sensiblen Daten in sozialen Netzwerken.
- Zahle unbekannten Personen kein Geld für angebliche Rücksendungen ohne Nachweis.
- Treffe private Finder an einem sicheren, öffentlichen Ort.
- Deaktiviere die Verlustmeldung, sobald der Gegenstand wieder da ist.
Verbindliche Auskünfte geben das zuständige Fundamt, die Gemeinde oder bei strafbaren Handlungen die Polizei.